Darf ich E-Mails an mir bisher Unbekannte senden?
Nein. Grundsätzlich ist die gesetzliche Lage zum Versand von Emails in der Europäischen Union und in Österreich geregelt. Speziell Privatpersonen sind besonders geschützt, und eine Zusendung von Emails ist nur durch deren ausdrückliche schriftliche Bestätigung erlaubt. Diese Bestätigung kann durch eine Anmeldung der Privatperson für einen Dienst, wie etwa das Bestellen des Neuigkeiten-Emails (Newsletter) beim bevorzugten Lebensmittel Diskonter erfolgen.
Jedem dieser angemeldeten Benutzer muss die Gelegenheit eingeräumt werden, jederzeit die Zusendung weiterer Nachrichten zu unterbinden, also sein Neuigkeiten-Abo zu stornieren.
Sollten Sie unerwünschte und nicht bestellte Nachrichten übersenden, laufen Sie Gefahr, rechtlich verfolgt und abgestraft zu werden – dafür garantieren die Regelungen der Österreichischen Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde (RTR). In Österreich greift also die ANTI-SPAM Regelung voll.
Hier gibt es rechtskräftige Verurteilungen und Strafen. Weitere Information zur Rechtslage in Österreich ersehen Sie bitte auf der Website der RTR unter: https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam